Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
13.02.2025
Löschungsankündigung
02.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2020
Sonstiges
25.07.2019
Termine
21.11.2018
Eröffnungen
12.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
11.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
25.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
29.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006